Jurist (1903–1968)
Einst jüngster Richter der Weimarer Republik, endet Fritz Bauers Karriere abrupt nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933. Als Jude und Sozialdemokrat verfolgt, kommt er für mehrere Monate ins KZ und flieht 1936 zunächst nach Dänemark und später nach Schweden. Nach dem Krieg wird der Verfolgte zum strafrechtlichen Verfolger des NS-Unrechts: Er kehrt 1949 nach Deutschland zurück, um sich als Generalstaatsanwalt in Frankfurt am demokratischen Wiederaufbau der Bundesrepublik zu beteiligen. Gegen zähen Widerstand seiner Kollegen, von denen viele selbst zum NS-Staatsapparat gehört hatten, eröffnet Bauer die Frankfurter Auschwitzprozesse (1963–1981). Sie markieren einen Wendepunkt im Umgang mit den NS-Verbrechen. Fritz Bauers Mut und Kompromisslosigkeit haben den Rechtsstaat der jungen Bundesrepublik und das deutsche Demokratieverständnis bedeutend geprägt. Für Bauer bleibt dies im Klima der 1950er und 60er Jahre zeitlebens ein Kampf: „Wenn ich mein [Dienst-]Zimmer verlasse, betrete ich feindliches Ausland.“